Zu der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland aufgrund schuldhafter Amtspflichtverletzung Schadensersatz zu leiten hat, wenn sie Zertifikate für Gefahrenfeuer zur Kennzeichnung von Windkraftanlagen bei Nacht fälschlicherweise als mit internationalen und europäischen Vorgaben übereinstimmend zertifiziert (hier: bejaht).
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OLG Köln, Urt. v. 10.03.2011 - 7 U 158/10 | 52 kB |