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Fehlerhaftes Zertifikat für Gefahrenfeuer bei Windkraftanlagen durch Amtspflichtverletzung erfordert Schadenersatz

Zu der Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland aufgrund schuldhafter Amtspflichtverletzung Schadensersatz zu leiten hat, wenn sie Zertifikate für Gefahrenfeuer zur Kennzeichnung von Windkraftanlagen bei Nacht fälschlicherweise als mit internationalen und europäischen Vorgaben übereinstimmend zertifiziert (hier: bejaht).

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
7 U 158/10
Gesetzesbezug
Fundstelle
http://www.justiz.nrw.de (Volltext); in Auszügen REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2011, 152-154
Vorinstanz(en)
LG Bonn, Urt. v. 19.7.2012 - 1 O 247/09