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BGH: Beschwerdebefugnis von Energieversorgern gegenüber Festlegungen der Bundesnetzagentur

Leitsatz des Gerichts:

Ein Gasversorgungsunternehmen, das in dem vor der Bundesnetzagentur geführten Verfahren zur Festlegung neuer Rahmenbedingungen für Ausgleichsleistungen im Gassektor keinen Beiladungsantrag gestellt hat, ist im gerichtlichen Verfahren nicht beschwerdebefugt.

Bemerkungen

Urteilsanmerkung in et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 4/2012, 95-97.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

EnVR 52/09

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

OLG Düsseldorf, Beschluss v. 23.09.2009 - 3 Kart 25/08