Zur Frage, ob Anlagenbetreiber für eingespeisten Blindstrom Vergütungen nach dem EEG verlangen können (hier verneint).
Bemerkungen
nicht rechtskräftig.
Zur Frage, ob Anlagenbetreiber für eingespeisten Blindstrom Vergütungen nach dem EEG verlangen können (hier verneint).
nicht rechtskräftig.