Zu der Frage, ob ein Energy-Contractor, dem die stromverbrauchenden Anlagen seiner Kunden derart übertragen werden, dass nur noch der Contractor Energie verbraucht, die Kunden hingegen nur noch die durch die verbrauchte Energie erzeugten Leistungen nutzen, Letztverbraucher i.S.v. § 3 Nr. 25 EnWG und damit zugleich Letztverbraucher i.S.v. § 37 Abs. 1 EEG 2009 bzw. § 9 Abs. 7 KWKG ist (hier: bejaht).
Bemerkungen
In Auszügen in RdE (Recht der Energiewirtschaft) 12/2012, 446-450.
Anmerkung von Fricke in ER 2/12, 63 - 68.