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Netzausbaukosten gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004

Zu der Frage, ob es sich bei einer Petersen-Spule zur Erdschlusskompensation um Netzausbaukosten gem. § 13 Abs. 2 EEG 2004 handele (hier bejaht: Es handele sich hierbei nicht um Netzanschlusskosten, da die Petersen-Spule eine technische Einrichtung i.S.d. § 4 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2004 sei, die im Eigentum des Netzbetreibers stehe).

Bemerkungen: Die Entscheidung des AG Regensburg unter Az. 10 C 2861/08 ist nicht rechtskräftig; das Endurteil wurde unter Az. 2 S 86/09 gefällt.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

10 C 2861/08, 2 S 86/09

Fundstelle

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