Leitsätze des Gerichts:
1. Durch den mit Festlegung vom 8. September 2010 – BK 8-10/004 – geschaffenen Parameter „Anzahl der Einspeisepunkte dezentraler Erzeugungsanlagen“ sollen typische Einspeisekonstellationen in Verteilernetzen erfasst werden, also üblicherweise anzuschließende Erzeugungsanlagen mit begrenzter Leistung sowie EEG-Anlagen.
2. Die Einspeisung auf Hochspannungsebene ist keine solche typische Einspeisekonstellation, so dass die Genehmigung eines Investitionsbudgets für Verteilernetzbetreiber nicht mit Blick auf eine mögliche Anpassung der Erlösobergrenze über den Erweiterungsfaktor ausgeschlossen ist.