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Modulaustausch und Erneuerung einer PV-Anlage

Zu der Frage, ob

  • neue PV-Module, die gegen mangelhafte Module einer PV-Installation ausgetauscht wurden, jeweils neue Anlagen mit neuem Inbetriebnahmezeitpunkt sind (hier: verneint. Nicht jedes einzelne Modul, sondern erst die PV-Installation sei eine eigene „Anlage“ i.S.v. § 3 Abs. 2 und 4 EEG 2004);
  • der Austausch von mangelhaften PV-Modulen aufgrund von Gewährleistungsansprüchen eine „Erneuerung der Anlage“ i.S.v. § 3 Abs. 4 EEG 2004 sein kann (hier: bejaht. Die „Erneuerung“ der PV-Installation und damit die Zuweisung eines neuen Inbetriebnahmedatums scheitere vorliegend aber daran, dass die Module im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht wurden und der Anlagenbetreiber daher keine eigene Investition getätigt habe).

Nachinstanz: LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 21.12.2012 - 16 S 7733/11 (anderer Ansicht)

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
35 C 4723/08
Fundstelle
Urteil im Anhang.