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Keine Notwendigkeit der Integration von EEG- und KWKG-Anlagen in das Verteilernetz für Erweiterungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen durch Verteilernetzbetreiber

Leitsatz des Gerichts:

Als Investitionsmaßnahme eines Verteilernetzbetreibers sind nicht nur solche Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen anzuerkennen, die durch die Integration von EEG-Anlagen in das eigene Netz notwendig werden, sondern auch solche, die eine entsprechende Investitionsmaßnahme auf der - vorgelagerten - Höchstspannungsebene nach sich zieht.
 

Bemerkungen

Der Beschluss des OLG Düsseldorf wurde durch den BGH-Beschluss v. 09.07.2013 EnVR 23/12 bestätigt.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VI-3 Kart 7/11 (V)

Gesetzesbezug
Fundstelle

Beschluss im Anhang