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Voraussetzungen der gewillkürten Prozessstandschaft und Geltendmachung sicherungsabgetretener Ansprüche auf Einspeisevergütung für eine Fotovoltaikanlage gegen den Netzbetreiber

Zur Frage, unter welchen prozessualen und materiellen Voraussetzungen der Betreiber einer auf Konversionsflächen errichteten Fotovoltaikanlage die Einspeisevergütung in gewillkürter Prozessstandschaft zugunsten seiner finanzierenden Bank als Sicherungszessionarin des Vergütungsanspruchs durch einstweilige Verfügung gegen den Netzbetreiber geltend machen kann.

 

 

 

 

 

 

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

5 U 1276/12

Fundstelle

Urteil im Anhang

Vorinstanz(en)

LG Mainz, Urteil v. 19.10.2012 - 9 O 232/12