Zur Frage, ob sich die Vergütungshöhe bei Biomasse-Anlagen, die vor dem 01.08.2004 in Betrieb genommen worden sind, gemäß § 12 Abs. 2 EEG 2004 nach der tatsächlichen oder nach der installierten Leistung im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 EEG 2000 bestimmt (hier: § 12 Abs. 2 EEG 2004 finde auch auf Altanlagen Anwendung; die Übergangsbestimmung des § 21 Abs. 1 EEG 2004 zur Fortgeltung der bisherigen Regelungen über die Vergütungssätze erfasse nicht auch die bisherige Regelung zum Leistungsbegriff).
Bemerkungen
siehe auch Thüringer OLG, 24.10.2007 - 2 U 67/07.