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OLG Düsseldorf: Aufhebung des BNetzA-Beschlusses (BK6-11-098)

Zu der Frage, ob der Beschluss vom 30. Oktober 2012 der Bundesnetzagentur (BK6-11-098) - Festlegung zur »Standardisierung vertraglicher Rahmenbedingungen für Eingriffsmöglichkeiten der Übertragungsnetzbetreiber in die Fahrweise von Erzeugungsanlagen« rechtswidrig und daher aufzuheben ist (hier bejaht: Die Festlegung sei hinsichtlich der Tenorziffern 2 Satz 3 (netzknotenbezogene Nennwertgrenze) und 3 Satz 2 (Wirkleistungsbezug durch Speicheranlagen) materiell rechtswidrig. Im Übrigen seien die Regelungen der Festlegung nicht zu beanstanden. Da die Festlegung jedoch inhaltlich nicht teilbar sei, sei sie jedoch insgesamt aufzuheben.)

Bemerkungen

Anmerkung von Ruttloff und Kindler in EnWZ 9/2015, 401 - 407.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VI-3 Kart 331/12 (V)

Gesetzesbezug
Fundstelle

Beschluss im Anhang.