Zu der Frage, ob mehrere Anlagen zum Zwecke der Ermittlung der Vergütung als eine Anlage gelten, wenn sie sich auf dem selben Grundstück befinden, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2009 (hier: bejaht. Der Ausnahmefall – die Zugrundelegung des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffes – kann nur angenommen werden, wenn bei Anwendung des grundbuchrechtlichen Grundstücksbegriffes der Gesetzeszweck gröblich verfehlt werden würde.).
Bemerkungen
Das Gericht bezieht sich auf die Ausführungen der Clearingstelle EEG zum wirtschaftlichen Grundstücksbegriff aus Clearingstelle EEG, Empfehlung v. 14.04.2009 - 2008/49.