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Eine Fotovoltaikfreiflächenanlage als privilegiertes Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt: Zur Frage, ob eine PV-Freiflächenanlage ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB darstellt.

Ergebnis: Verneint.

Begündung: Eine PV-Freiflächenanlage unterfällt nicht dem Privilegierungstatbestand des § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB und ist vorliegend auch nicht als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB anzusehen. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens wäre ein Bebauungsplan vonnöten gewesen. Eine trotzdem erteile Baugenehmigung stellt eine Amtspflichtverletzung dar.

 

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

1 U 635/13

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

LG Dresden, Urt. v. 28.03.2013 - 9 O 957/12