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Biogasanlage: Verklammerung mehrerer Blockheizkraftwerke zu einer Anlage durch Gesamtkonzept

Sachverhalt: Zur Frage, ob zwei Blockheizkraftwerke (BHKW) auf benachbarten landwirtschaftlichen Betriebsgrundstücken, die Biogas von einem gemeinsamen Fermenter beziehen, sowie eine gemeinsame Stromleitung, einen gemeinsamen Transformatorkasten und einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt nutzen, als eine einheitliche Anlage anzusehen sind.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: § 3 Nummer 1 Satz 1 EEG 2009 läge ein weiter Anlagenbegriff zu Grunde, weshalb alle funktional zusammengehörenden technisch und baulich zur Stromerzeugung notwendigen Einrichtungen in ihrer Gesamtheit als eine Anlage zu verstehen seien. Die betriebenen BHKW befänden sich auch in einer unmittelbaren räumlichen Nähe zueinander. Die unterschiedliche funktionale Zielrichtung bezüglich des Ortes der Wärmenutzung auf die jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebe führe nicht zu zwei getrennten Anlagen. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass der erzeugte Strom vollständig über einen Netzverknüpfungspunkt eingespeist werden würde und dass die Energieerzeugung auf einem einheitlichen Konzept der benachbarten landwirtschaftlichen Betriebe beruhe, die sich zur gemeinsamen Planung und Errichtung der Biogasanlage in einer Gesellschaft zusammengeschlossen hätten.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

4 O 2859/15