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EuGH: Zu harmonisierenden technischen Normen als Teil des Unionsrecht - »James Elliott«

Sachverhalt: Zu der Frage, ob harmonisierende technische Normen Teil des Unionsrechts sind und damit ihre Auslegung in die Kompetenz des EuGH fällt.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Mit der Einhaltung dieser harmonisierten Normen gehe eine rechtlich angeordnete Vermutungswirkung einher. Zudem handele es sich um eine im Rahmen von Richtlinien streng geregelte Durchführungsmaßnahme, die auf Initiative und unter Leitung sowie Aufsicht der EU-Kommission erstellt werde. Dem Rechtscharakter der harmonisierenden Norm könne nicht entgegenstehen, dass sie durch eine privatrechtliche Normungsorganisation erarbeitet werde.

Datum
Gericht
Aktenzeichen

C-613/14

Gesetzesbezug
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EuGH, Urt. v. 27.10.2014 - C-613/14 pdf 313 kB