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EuGH: Zur Anwendbarkeit der Warenverkehrsfreiheit auf private Normungs- und. Zertifizierungsstellen - »Fra.bo«

Schlagworte: 

Sachverhalt: Zur Anwendbarkeit der Warenverkehrsfreiheit auf private Normungs- und Zertifizierungsstellen.

Ergebnis: Bejaht.

Begründung: Im Ergebnis sei Art. 28 EG dahin auszulegen, dass er auf die Normungs- und Zertifizierungstätigkeiten einer privaten Einrichtung anzuwenden sei, wenn die Erzeugnisse, die von dieser Einrichtung zertifiziert wurden, nach den nationalen Rechtsvorschriften als mit dem nationalen Recht konform eingestuft werden und hierdurch der Vertrieb von Erzeugnissen, die nicht von dieser Einrichtung zertifiziert worden seien, erschwert werde.

 

Datum
Gericht
Aktenzeichen

C-171/11

Gesetzesbezug
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EuGH, Urt. v. 12.07.2012 - C-171/11 pdf 110 kB