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Zahlungsverweigerungsrecht bei vermeintlicher mehr als zehnfacher Verbrauchssteigerung

Schlagworte: 

Leitsatz:
Die Frage, ob von einem Haushaltskunden erhobene Einwendungen gegen eine Stromrechnung die "ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers" belegen und den Kunden deshalb zur Zahlungsverweigerung nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 StromGVV berechtigen, ist unter Würdigung aller konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten (hier: angebliche Verzehnfachung des Verbrauchs bei moderatem Haushaltszuschnitt). Danach berechtigte Einwendungen des Kunden hat der Versorger bereits im Zahlungsprozess zu widerlegen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 148/17

Gesetzesbezug
Fundstelle

Urteil im Anhang

Vorinstanz(en)

LG Oldenburg, Urt. v. 04.11.2016 - 3 O 1532/16
OLG Oldenburg, Urt. v. 19.05.2017 - 6 U 199/16