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Unternehmereigenschaft des Anlagenbetreibers und Vorsteuerabzug

Leitsätze:
  1. Ob eine sonst nicht unternehmerisch tätige Person, die im Jahr 1997 auf dem Dach ihres selbstgenutzten Eigenheims eine Fotovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom teilweise gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts anzusehen war, bleibt offen.
  2. Ein Vorsteuerabzug aus einer 1997 vorgenommenen Anschaffung einer Fotovoltaikanlage, der erstmals in einer im Jahr 2002 abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1997 geltend gemacht wird, ist nicht möglich.
Bemerkungen
auch abgedruckt in DB (Der Betrieb) 2008, 2007-2009.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
V R 10/07
Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)
Niedersächsisches Finanzgericht, Urt. v. 23.03.2006 - 5 K 491/02