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Technologie-Bonus auf in Abgasturbine eines BHKW erzeugten Strom nach EEG 2009

Sachverhalt: Zur Frage, ob Anspruch auf Zahlung des sogenannten Technologie-Bonus auf Strom bestünde, der mittels Turbinen im Abgasstrang eines BHKWs erzeugt wird.

Ergebnis: Verneint.

Begründung: Die Voraussetzungen nach § 27 Abs. 4 Nr. 1 EEG 2009 i.V.m Ziffer II „Innovative Analgentechnik“ 1 c) Anlage 1 EEG 2009 seien nicht erfüllt.

Bemerkungen

Das OLG Oldenburg schließt sich in der Sache der Auffassung des Votums der Clearingstelle 2013/76 vom 15. Juli 2014 an. Das spätere Urteil des OLG Oldenburg vom 06. April 2018 - 11 U 28/17 in ähnlicher Sache kommt zum gegenteiligen Ergebnis.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

8 U 51/17

Fundstelle

Urteil im Anhang

Vorinstanz(en)

LG Oldenburg, Urt. v. 13.04.2017 - 16 O 2153/16