Direkt zum Inhalt

Geschäftswert einer Dienstbarkeit für PV-Anlage

Zur Berechnung des Geschäftswertes einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, die dazu berechtigt, auf fremden Dachflächen eine Fotovoltaikanlage zu betreiben (hier: Geschäftwert für die Eintragung der Dienstbarkeit nicht an Hand der Einspeisevergütung für die elektrische Leistung, sondern an Hand des hierfür üblichen, mindestens jedoch des vereinbarten Pachtzinses nach § 24 KostO zu bemessen).
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
32 Wx 192/07
Gesetzesbezug
Fundstelle
MittBayNot 2008, 320-321
Vorinstanz(en)
LG Kempten, Beschl. v. 23.10.2007 - 41 T 1811/07