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Zur Ausschlusswirkung raumordnerischer Festlegungen im Hinblick auf eine nicht raumbedeutsame Windkraftanlage

Die Ausweisung eines Vorranggebietes für Windkraftanlagen in einem Regionalen Raumordnungsprogramm kann der Errichtung einer nicht raumbedeutsamen Windkraftanlage in diesem Gebiet und einer „unterwertigen“ Nutzung dieses Standorts entgegenstehen.
Datum
Instanz
Aktenzeichen
12 LA 126/07
Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)
VG Stade, Urt. v. 29.11.2006 - 2 A 1770/04