Leitsatz: Zur Anwendbarkeit der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bei der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen für den Einbau einer in die Fassade integrierten Photovoltaikanlage bei der grundlegenden Umgestaltung eines Bürogebäudes in ein Studentenwohnheim.
Direktlink zur Datei | Datum Aufsteigend sortieren | Typ | Dateigröße | |
---|---|---|---|---|
BGH, Urt. v. 10.01.2019 - VII ZR 184/17 | 127 kB |