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Zur Berechnung des Zeitraums der erhöhten Anfangsvergütung für Windenergieanlagen unter dem EEG 2009 III

Der VIII. Zivilsenat des BGH hat die Beschwerde der Beklagten über die Nichtzulassung der Revision gegen den Beschluss des OLG Schleswig v. 27.01.2017 (vgl. Hinweisbeschluss 16 U 73/16) ohne Begründung durch Beschluss v. 20.11.2018 - VIII ZR 46/17 zurückgewiesen.

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

VIII ZR 46/17