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"Klimaschutz" steht nicht über Baurecht; zur Zulässigkeit einer Photovoltaikfreilandanlage im Außenbereich

Sachverhalt: Der Antragsteller wehrt sich mittels Beschwerde gegen eine Nutzungsuntersagung und eine Beseitigungsanordnung, die gegen seine ohne baurechtliche Genehmigung errichtete PV-Anlage ergingen.

Entscheidung: Die Beschwerde hat keinen Erfolg.

Begründung: Die bauaufsichtliche Ordnungsverfügung sei rechtmäßig, denn das Bauvorhaben sei formell illegal. Insbesondere hielt das Gericht die Ansicht des Antragstellers, dass der Klimaschutzgesichtspunkt eindeutig über dem von den örtlichen Bauaufsichtsbehörden anzuwendenden Baurecht stehe, nicht für vertretbar.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

1 ME 127/19

Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)

Beschluss des VG Stade, 11. September 2019, Az: 2 B 1156/19