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"Wärmeleistung" bei KWK-Bonus bezieht sich auf vor Ort nutzbare Leistung

Sachverhalt: Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage. Sie verlangt von der Beklagten (Netzbetreiber) die Zahlung des KWK-Bonus aus § 27 Abs. 4 Nr. 3 EEG 2009  i.V.m. Anlage 3 zum EEG 2009 i.V.m. § 100 Abs. 2 Nr. 10 c EEG 2017. Die Klägerin wendet sich mit der Berufung gegen das klageabweisende Urteil des Landgerichts.

Entscheidung: Bejaht.

Begründung: Der Klägerin stehe ein Anspruch auf die Zahlung des KWK-Bonus zu. Denn "Wärmeleistung" i.S.d. Abschnitts I Nr. 3 der Anlage 3 sei, anders als das Landgericht meine, nicht im Sinne der vollen installierten Wärmeleistung der Anlage zu verstehen, sondern nur die vor Ort nutzbare Leistung. Diese betrage weniger als 75 kW.

Datum
Instanz
Aktenzeichen

11 U 74/18

Vorinstanz(en)

LG Itzehoe, Urt. v. 30.08.2015 - 6 O 310/17