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EuGH: Europarechtliche Zulässigkeit der Förderung nicht hocheffizienter KWK-Anlagen

Sachverhalt: Kann KWK-Anlagen, bei denen es sich nicht um hocheffiziente KWK-Anlagen i.S.d. Art. 12 Abs. 3 der RL 2004/8/EG handelt, auch nach dem 31. Dezember 2010 eine Regelung zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung zugutekommen? Die Förderregelung sieht u.a. eine Befreiung der Pflicht zum Erwerb grüner Zertifikate vor.

Entscheidung: Bejaht.

Begründung: Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie habe Mitgliedstaaten bis Ende 2010 die Möglichkeit eingeräumt, aufgrund eigener Kriterien eine KWK-Anlage als hocheffizient zu betrachten. Diese Regelung hindere Mitgliedstaaten jedoch nicht daran, auch nach dem 31. Dezember 2010 Förderregelungen zugunsten nicht hocheffizienter KWK-Anlagen einzuführen. Denn der Geltungsbereich des Art. 7 der Richtlinie, der Förderregelungen betreffe, sei nicht nur auf hocheffiziente KWK-Anlagen beschränkt.

Datum
Gericht
Aktenzeichen

C-92/19

Gesetzesbezug
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EuGH, Urt. v. 17.09.2020 - C-92/19 pdf 147 kB