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Ausschluss eines Rückzahlungsanspruch eines Windparkbetreibers für Netzausbaukosten wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

Sachverhalt: Der Betreiber eines Windparks fordert vom Netzbetreiber die Rückzahlung von Netzausbaukosten aufgrund eines entsprechenden Vertrages mit dem Netzbetreiber.

Entscheidung: Verneint.

Begründung: Der Anspruch auf Rückzahlung bestehe nicht, insbesondere nicht aus dem Grundsatz des Wegfalls bzw. der Änderung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 BGB. Denn eine Änderung der Geschäftsgrundlage führe nur dann zur Anpassung, wenn sie das Risiko einer Partei andernfalls überschreiten würde und wenn die Änderung nicht vorherzusehen war. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sei eine gesetzliche Kostentragungspflicht des Netzbetreibers für Netzausbaumaßnahmen jedoch bereits absehbar gewesen.

Datum
Gericht
Aktenzeichen

15 O 4322/03

Gesetzesbezug