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Diskriminierungsfreies Verfahren zur Reservierung von Einspeisekapazitäten an einem Netzverknüpfungspunkt

Zu der Frage, ob der Betreiber eines Windparks gegen einen Netzbetreiber einen Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der Netzbetreiber die Bitte um Reservierung des damals einspeisewilligen zukünftigen Betreibers im Reservierungsverfahren für einen Netzverknüpfungspunkt nicht berücksichtigt hat (hier verneint: Der Netzbetreiber habe ein diskriminierungsfreies Reservierungsverfahren durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme sei davon auszugehen, dass der Netzbetreiber dem damals Einspeisewilligen nicht nur schriftlich mitgeteilt habe, dass eine Reservierung von Einspeisekapazitäten bei Vorlage einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage oder einer Baugenehmigung erfolge, sondern zudem mündlich erklärt habe, eine Reservierung könne außerdem bei Vorlage eines Satzungsbeschlusses über die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorgenommen werden).

   

Nachinstanz(en): OLG Dresden, Urt. v. 10.06.2010 - 9 U 550/08

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

2 O 3226/05

Gesetzesbezug
Fundstelle

VersorgW (Versorgungswirtschaft) 2008, 160-161.