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Modernisierung einer Wasserkraftanlage und Nachweis des guten ökologischen Zustandes

Zur Frage, ob zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage i. S. d. § 21 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EEG 2004 Maßnahmen ausreichen, die allein eine Verbesserung der Ökologie zum Ziel haben (hier bejaht: Eine Modernisierung liege vor, wenn eine Veränderung oder Umgestaltung der Anlage stattgefunden habe, insbesondere indem sie technisch auf einen neuen Stand gebracht würde. Die Modernisierung müsse sich dabei nicht auf die technische Einrichtung zur Stromerzeugung erstrecken oder notwendig die Effektivität der Anlage steigern, sondern umfasse auch Maßnahmen, die allein eine Verbesserung der Ökologie zum Ziel haben. Damit stelle auch der Ersatz einzelner Teile der Wasserkraftanlage sowie die Errichtung einer Fischaufstiegsanlage eine Modernisierung im Sinne des § 21 EEG 2004 dar. Im Ergebnis ebenso LG Konstanz, Urt. v. 25.09.2006 - 5 O 253/06 M). 

Zur Frage, was unter „guter ökologischer Zustand“ i.S.d. § 21 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EEG 2004 zu verstehen ist (hier: Ein solcher liege vor, wenn die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten zwar geringe anthropogene Abweichungen anzeigten, aber nur in geringem Maße von den Werten abwichen, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächenwassertyp einhergehen. Da nicht immer ein guter ökologischer Zustand als theoretischer Idealzustand erreicht werden kann, genüge alternativ die wesentliche positive Veränderung gegenüber dem status quo ante). 

Zur Frage, wie der Nachweis über den guten ökologischen Zustand i.S.d. §§ 6 Abs. 3, 21 Abs. 1 Nr. 2 S. 1 EEG 2004 zu erbringen ist (hier: Der Nachweis könne auch auf andere Art und Weise als durch die im Wortlaut des § 6 EEG 2004 genannte Vorlage der wasserrechtlichen Anlagenzulassung erbracht werden, so z.B. durch das Gutachten eines Sachverständigen).

Zur Modernisierung einer Wasserkraftanlage vor dem 01.08.2004 siehe LG Halle, Urt. v. 28.07.2005 - 12 O 56/05.

Bemerkungen

Urteilsanmerkung von Große in IR (InfrastrukturRecht) 2010, 90-91

Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen

10 O 57/09

Fundstelle

http://www.justiz.nrw.de; ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2010, 162-163