Zur Frage, ob nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) das EEG auf Anlagen anwendbar ist, an denen Bund oder Land mit mehr als 25 % beteiligt sind (hier: verneint).
Zur Anpassung der Vergütung nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, wenn die Parteien eines Einspeisevertrags irrtümlich annehmen, der eingespeiste Strom unterfalle dem EEG.
Siehe auch die Parallelentscheidung vom 16.12.2003, Az. 6 U 42/03.
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OLG_Brandenburg_031209_6_U_4-03.pdf | 50 kB |