Zur Ausweisung von Konzentrationszonen in einem Flächennutzungsplan (hier: Kriterien, die in einer ersten Stufe über die grundsätzliche Festlegung von Ausschluss- und Potenzialflächen für Windkraftanlagen entscheiden (sog. Restriktionskriterien), müssen abstrakt definiert und im gesamten Flächennutzungsplan einheitlich und durchgängig eingehalten werden. Eine differenzierte ortsbezogene Anwendung der Restriktionskriterien unter Betrachtung der konkreten örtlichen Verhältnisse kann erst auf der nächsten Stufe erfolgen, auf welcher für die jeweilige Potenzialfläche im Wege der Abwägung zu entscheiden ist, ob sich auf ihr die Windenergie oder eine andere Nutzung durchsetzen soll).
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BVerwG, Beschl. v. 19.09.2009 - 4 BN 25/09 | 47 kB |