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Vorzeitige Besitzeinweisung zum Zwecke der Enrgieversorgung

  1. Energieversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge ist eine staatliche Aufgabe zur existenziellen Grundsicherung.
  2. Die Inanspruchnahme eines im Privateigentum stehenden Grundstücks ist zur Sicherstellung einer dem Wohl der Allgemeinheit dienenden Energieversorgung grundsätzlich gerechtfertigt. Dies gilt auch dann, wenn die enteignende Maßnahme zum Zwecke der Energieversorgung eines landwirtschaftlichen Betriebes infolge eines durch eine Betriebserweiterung erhöhten Energiebedarfs angeordnet wird und einem solchen Unternehmen durch Gesetz die Erfüllung einer dem Gemeinwohl dienenden Aufgabe zugewiesen ist.
Datum
Gericht
Instanz
Aktenzeichen
4 U 11/08
Gesetzesbezug
Vorinstanz(en)
LG Hannover, Urt. v. 05. 12. 2007 - 43 O 4/07