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Rechtsprechung

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Rechtsprechung: OLG Nürnberg – 3 U 1426/06
Aktenzeichen: 3 U 1426/06

Leitsätze:

1.0291107
Rechtsprechung: LG Kassel – 9 O 1510/06
Aktenzeichen: 9 O 1510/06

Zur Frage, wann eine Fotovoltaikanlage im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG „ausschließlich an oder auf einem Gebäude angebracht“ ist (hier verneint, weil die Trägerkonstruktion der doppelt nachgeführten PV-Anlagen („Solarbäume“) nicht primär funktionell im Hinblick auf das Stallgebäude, sondern im Hinblick auf die Stromerzeugungsanlage ausgerichtet worden ist

1.0291057
Rechtsprechung: LG Mainz – 4 O 286/05
Aktenzeichen: 4 O 286/05

Zur Frage, ob die Kosten für das Einschleifen einer Übergabestation und die Erdschlusskompensation Netzausbaukosten sind (hier bejaht). Zur Frage, ob Netzausbaukosten vertraglich auf den Anlagenbetreiber übertragen werden dürfen (hier bejaht).

1.0290489
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf – VI-3 Kart 452/06 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 452/06 (V)
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Der allgemeinen Versorgung ist ein Elektrizitätsversorgungsnetz dann gewidmet, wenn der Netzbetreiber objektiv in der Lage und subjektiv bereit oder gar verpflichtet ist, jeden Letztverbraucher im Einzugsbereich seines Netzes unanbhängig von seiner Individualität an sein Netz anzuschließen und über dieses versorgen zu lassen, sofern dieser es wünscht.
1.029015
Rechtsprechung: LG Chemnitz – 1 O 798/06
Aktenzeichen: 1 O 798/06
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 5

Zur Frage, ob Anlagenbetreiber für eingespeisten Blindstrom Vergütungen nach dem EEG verlangen können (hier verneint).

1.0289961
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 42/06

Leitsätze des Gerichts:

Wird von dem Betreiber eines der allgemeinen Versorgung dienenden Mittelspannungsnetzes über eine Transformatorenstation und eine davon ausgehende Stichleitung ein einzelnes Grundstück mit Strom in Niederspannung versorgt, sind die Transformatorenstation und die Verbindungsleitung nicht Teil des Netzes für die allgemeine Versorgung, wenn der Netzbetreiber weder Eigentümer dieser Einrichtungen ist noch sie aus einem anderen Rechtsgrund auch zur Versorgung Dritter nutzen darf.

1.028965
Rechtsprechung: LG Darmstadt – 22 O 109/06
Aktenzeichen: 22 O 109/06

Zur Frage, ob die Verlegung einer Verbindungsleitung zwischen Trafostation und Grundstücksgrenze dem Netzausbau zuzuordnen ist (hier bejaht). Zur Frage, ob § 13 Abs. 2 EEG zulässt, die Kosten des Netzausbaus vertraglich dem Anlagenbetreiber aufzuerlegen (hier bejaht).

1.0289423
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 225/05
Aktenzeichen: VIII ZR 225/05
Gesetzesbezug: StrEG

Leitsatz des Gerichts:

Zur Verpflichtung des Betreibers einer Windenergieanlage unter der Geltung des Stromeinspeisungsgesetzes, die Kosten des Anschlusses der Anlage an das Stromnetz zu tragen.

Bemerkungen: Das Urteil ist ebenso in der ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2007, 59-60 abgedruckt.

1.0288785
Rechtsprechung: LG Regensburg – 3 O 958/06 (2)
Aktenzeichen: 3 O 958/06 (2)

Zur Frage, ob dem Anlagenbetreiber Netzausbaukosten vertraglich auch durch AGB auferlegt werden dürfen (hier bejaht).

1.028861
Rechtsprechung: OLG Celle – 5 U 78/06
Aktenzeichen: 5 U 78/06
Abweichend von § 13 Abs. 1 S. 1 EEG (2004) fallen die Kosten einer Messeinrichtung dann dem Netzbetreiber zur Last, wenn sie in dessen Eigentum übergeht, § 4 Abs. 2 S. 4 EEG (2004) analog.
1.0288554
Rechtsprechung: AG Fritzlar – 8 C 441/05 (11)
Aktenzeichen: 8 C 441/05 (11)
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 11 Abs 2
Zur Frage, ob für auf sogenannten „Solarbäumen“ angebrachten Fotovoltaikanlagen die erhöhte Vergütung nach § 11 Abs. 2 EEG 2004 für Gebäudeanlagen zu zahlen ist (hier verneint, da eine mittelbare Verbindung zwischen den auf eigenen Fundamenten ruhenden Modulen und dem Gebäude nicht dazu führe, dass die Anlage „ausschließlich“ an oder auf einem Gebäude angebracht sei).
1.0287089
Rechtsprechung: OLG Düsseldorf – VI-3 Kart 289/06 (V)
Aktenzeichen: VI-3 Kart 289/06 (V)
Gesetzesbezug: EnWG 2005
Für die Frage, ob die Unterlagen vollständig im Sinne des § 23 Abs. 4 S. 2 EnWG (2005) sind, kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung an. Bezogen auf diesen Zeitpunkt hat der Antragsteller die Vollständigkeit darzulegen und zu beweisen.
1.0286976
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 235/04
Aktenzeichen: VIII ZR 235/04
Die Klage auf Anschluss und Abnahme ist unzulässig, wenn die Anlage noch nicht errichtet ist; es ist aber die Umdeutung in eine Feststellungsklage möglich. Bei einer Klage, mit der Ansprüche aus § 4 Abs. 1 EEG (2004) auf Netzanschluss und auf Abnahme des Stroms aus einer Anlage geltend gemacht werden, handelt es sich, wenn die Anlage noch nicht errichtet und die Netzanschlussverbindung noch nicht erstellt ist, um eine Klage auf künfti
1.0285214
Rechtsprechung: OLG Oldenburg – 14 U 123/05

Die Inbetriebnahme im Sinn des § 3 Abs. 4 EEG 2004 setzt - abgesehen von zulässiger Stütz- und Zündfeuerung - die ausschließliche Verwendung erneuerbarer Energien voraus. Für die Bestimmung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme kommt es auf einen Probebetrieb oder eine Mitwirkung des Netzbetreibers nicht an.

1.0285143
Rechtsprechung: OLG Hamm – 17 U 117/05
Aktenzeichen: 17 U 117/05

Das Oberlandesgericht Hamm geht davon aus, dass sich der Anlagenbetreiber entgegen der gesetzlichen Regelung nach § 10 Abs. 2 EEG 2000 vertraglich verpflichten kann, die Netzausbaukosten zu tragen; eine solche Vereinbarung sei weder nach § 134 BGB nichtig noch nach § 307 BGB AGB-rechtlich unwirksam. 

1.0284761
Rechtsprechung: OLG Celle – 20 U 34/05
Aktenzeichen: 20 U 34/05

Leitsätze des Gerichts:

1.0283923
Rechtsprechung: Brandenburgisches OLG – 6 U 110/05
Aktenzeichen: 6 U 110/05
Gesetzesbezug: EEG 2004 § 12 Abs 5
Das Sicherungsinteresse und damit der Streitwert für das einstweilige Verfügungsverfahren ist nach der prognostizierten Zeitersparnis zu bemessen, die der Verfügungskläger bei einer Befriedigung im Wege des Eilverfahrens gegenüber einer Befriedigung im ordentlichen Klageverfahren erreichen kann. Zwar entspricht die begehrte einstweilige Verfügung dem Befriedigungsinteresse der Verfügungsklägerin, dennoch ist der Streitgegenstand des Eilverfahrens ein anderer als derjenige des Hauptsacheverfahrens.
1.0283813
Rechtsprechung: LG Itzehoe – 2 O 254/05

Die Darlegung eines Verfügungsgrundes ist für einstweilige Verfügungsverfahren gem. § 12 Abs. 5 S. 2 EEG (2004) entbehrlich, wenn lediglich die Abnahme regenerativ erzeugten Stromes und Abschlagszahlungen begehrt werden. Der Zulässigkeit steht auch nicht entgegen, dass mit dem Anschluss der Anlagen zumindest zeitweise die Hauptsache vorweggenommen wird.

1.0283557
Rechtsprechung: LG Fulda – 4 O 581/05

Zu den Voraussetzungen des § 12 Abs. 5 EEG 2004 (hier: § 12 Abs. 5 EEG 2004 beinhaltet keine Erleichterung hinsichtlich der Darlegung des Anordnungsanspruches, so dass der Anlagenbetreiber alle Voraussetzungen seines Anspruchs auf Stromeinspeisung gerade an dem ausgewählten,

1.0283525
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 108/04
Aktenzeichen: VIII ZR 108/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 14
Zu den Voraussetzungen des Ausgleichs nach § 11 Abs. 4 EEG (2000)
1.0283391
Rechtsprechung: OLG Hamm – 21 U 57/05
Aktenzeichen: 21 U 57/05
Dem EEG lässt sich keine starre Obergrenze für den Einsatz fossiler Brennstoffe zur Zünd- und Stützfeuerung entnehmen. Mit dem Ausschließlichkeitsgrundsatz vereinbar ist der Einsatz (hier: bis zu 13,2 % Heizöl), wenn und soweit die Zünd- und Stützfeuerung für den störungsfreien Betrieb der Anlage technisch notwendig ist.
1.0283246
Rechtsprechung: OLG Hamm – 22 U 195/04
Aktenzeichen: 22 U 195/04

Zur Frage, wann ein Anspruch eines Einspeisewilligen auf Netzausbau nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG im Hinblick auf eine projektierte Windkraftanlage besteht.

1.028323
Rechtsprechung: LG Halle – 4 O 195/05
Aktenzeichen: 4 O 195/05

Zur Frage, ob der Anspruch auf Abnahme und Übertragung des Stroms nach § 4 Abs. 1 EEG bereits geltend gemacht werden kann, wenn die Anlage noch nicht besteht. Zu den Voraussetzungen des Erlasses einer einstweiligen Verfügung nach § 12 Abs. 5 EEG.

1.0282707
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 25/04
Aktenzeichen: VIII ZR 25/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
Leitsatz: Eine Anlage, die im Eigentum eines selbständigen Unternehmens steht, an dem ein Bundesland beteiligt ist, „gehört“ dem Bundesland nicht und ist damit nicht gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EEG (2000) von der Förderung nach §§ 3 ff. EEG (2000) ausgeschlossen.
1.0279219
Rechtsprechung: BGH – VIII ZR 35/04
Aktenzeichen: VIII ZR 35/04
Gesetzesbezug: EEG 2000, EEG 2004 § 2
§ 2 Abs. 2 EEG (2004) greift nur, wenn die Anlage dem Bund oder Land „unmittelbar“ gehört.
1.0279219
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