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Hinweisverfahren zur Stichtagsregelung »25. März 2010« eingeleitet - Anmeldung zum 6. Fachgespräch am 10. September 2010 nur noch per Warteliste möglich

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund einer Vielzahl entsprechender Anfragen hat die Clearingstelle EEG am 19. August 2010 ein Hinweisverfahren zu der Frage eingeleitet, unter welchen Voraussetzungen ein Bebauungsplan vor dem 25. März 2010 „beschlossen“ ist. Diese Frage betrifft die Übergangsregelungen für die Vergütung bestimmter Fotovoltaikanlagen in § 20 Abs. 4 Satz 2 EEG 2009 und in § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 EEG 2009. Sie finden den Einleitungsbeschluss für dieses Hinweisverfahren unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/8. Die Stellungnahmefrist für die um eine Stellungnahme gebetenen Verbände und öffentlichen Stellen läuft bis zum 13. September 2010.

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Die Einladung zum bevorstehenden Fachgespräch der Clearingstelle EEG und der FGW e.V. - Fördergesellschaft Windenergie und andere Erneuerbare Energien zur SDLWindV und zum Repowering ist auf eine erfreulich große Resonanz gestoßen. Bedauerlicherweise hat dies zur Folge, dass wir ab sofort Anmeldungen nur noch dann berücksichtigen können, wenn bereits eingegangene Anmeldungen zurückgezogen werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch bei diesem Fachgespräch begrenzt ist.

Wir danken für Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

in Vertretung des Leiters der Clearingstelle EEG, Dr. Sebastian Lovens:
Dr. Martin Winkler
- Mitglied der Clearingstelle EEG -