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Votum 2008/27 (Nachweis der Modernisierung von Wasserkraftanlagen unter dem EEG 2004 durch behördliche Zulassung): Begründung liegt vor - PV-Vergütungssätze sinken nicht ab dem 1. Juli bzw. 1. September 2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat heute die Begründung zum Votum 2008/27 veröffentlicht. Die Vergütungssätze für PV sinken nicht ab dem 1. Juli bzw. ab dem 1. September 2011.

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Votum 2008/27 (Nachweis der Modernisierung nach § 6 Abs. 3 EEG 2004 durch behördliche Zulassung) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat heute die Begründung zum Votum 2008/27 veröffentlicht. Darin wird die Frage beantwortet, ob eine behördliche Zulassung auch dann als Nachweis der Modernisierung einer Wasserkraftanlage im Sinne von § 6 Abs. 3 EEG 2004 gilt, wenn sie vor dem 25. Juni 2002 ergangen ist.

Sie können das Votum nebst Begründung unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2008/27 nachlesen.

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Vergütungssätze für PV ab dem 1. Juli bzw. ab dem 1. September 2011

Die Vergütungssätze für ab dem 1. Juli bzw. ab dem 1. September 2011 in Betrieb genommene PV-Anlagen sinken nicht. Die von der Bundesnetzagentur am 30. Juni 2011 im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie im Bundesanzeiger (BAnz. Nr. 96 v. 30. Juni 2011 S. 2314) veröffentlichten Zubauraten liegen unter den in § 20 Abs. 4 EEG 2009 festgesetzten Schwellenwerten, deren Überschreitung eine unterjährige Degression auslösen würde.

Weitere Informationen sowie die veröffentlichten Zubauraten finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1358.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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