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Votum 2008/28 (Nachweis des KWK-Stroms bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr) veröffentlicht - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat heute ihr Votum 2008/28 (Nachweis des KWK-Stroms bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr) veröffentlicht. Die Clearingstelle EEG gibt kontinuierlich Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Votum 2008/28 (Nachweis des KWK-Stroms bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat heute das Votum 2008/28 veröffentlicht. Darin wird die Frage beantwortet, worauf sich der entsprechende Nachweis über den
KWK-Strom(anteil) i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 1 EEG 2004 bei Anlagen ohne Vorrichtungen zur Abwärmeabfuhr i. S. v. § 3 Abs. 8 KWKG beziehen muss.

Sie können das Votum nebst Begründung unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2008/28 nachlesen.

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Clearingstelle EEG veröffentlicht kontinuierlich Antworten auf ihr häufig gestellte Fragen unter http://www.clearingstelle-eeg.de/haeufige-fragen. Wir laden Sie ein, diese Seite zu den Lesezeichen Ihres Browsers hinzuzufügen und von Zeit zu Zeit abzurufen.

Aufgrund uns in der letzten Zeit besonders häufig gestellter Fragen weisen wir auf folgende Antworten hin:

- "Müssen Anlagenbetreiber/-innen Messkosten für Bezugsstromzähler auch dann tragen, wenn der Bezug geringfügig ist?" - vgl. http://www.clearingstelle-eeg.de/node/1433.

- "Setzt die Inbetriebnahme einer PV-Anlage deren ortsfeste Installation voraus?" - vgl. http://www.clearingstelle-eeg.de/node/1437.

- "Wird durch den Verbrauch von Strom in einem Messgerät die Inbetriebnahme einer PV-Anlage i.S.v. § 3 Nr. 5 EEG 2009 ausgelöst?" - vgl. http://www.clearingstelle-eeg.de/node/1434.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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