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Votum 2008/29 (Wärmedifferenzkollektoranlage): Begründung veröffentlicht - Informationen zur Clearingstelle EEG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat heute die Begründung zu ihrem Votum 2008/29 (Wärmedifferenzkollektoranlage als Solarstromanlage gem. EEG 2004) und weitere Informationen über ihre Arbeit und sich veröffentlicht.

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Votum 2008/29 (Wärmedifferenzkollektoranlage als Solarstromanlage gem. EEG 2004): Begründung veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat heute die Begründung zum Votum 2008/29 veröffentlicht. Darin wird die Frage beantwortet, aus welchen Paragraphen des EEG 2004 der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Vergütung des in seiner Wärmedifferenzkollektoranlage erzeugten und in das Netz eingespeisten Stroms hat.

Sie können das Votum nebst Begründung unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2008/29 nachlesen.

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Werfen Sie einen Blick auf unsere Arbeit und uns!

Die Clearingstelle EEG hat in der vergangenen Woche Statistiken über ihre Arbeit veröffentlicht. Sie können sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/statistik abrufen.

Sie möchten einen Blick auf uns werfen? Unter http://www.clearingstelle-eeg.de/mitarbeiter haben wir die Informationen über uns aktualisiert und mit Fotos versehen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)
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Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.