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Clearingstelle EEG: Voten zu Konversionsflächen und Chicoréewurzeln veröffentlicht - OLG Naumburg: Urteil zu PV-Forschungsanlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat heute das Votum 2011/18 (Konversionsflächen aus wirtschaftlicher Nutzung) und die Begründung zum Votum 2008/56 (Chicoréewurzeln als nachwachsende Rohstoffe) veröffentlicht. Das OLG Naumburg hat am 10. November 2011 ein Urteil zu PV-Forschungsanlagen gefällt.

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Votum 2011/18 (Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung) veröffentlicht

Die Clearingstelle hat heute das Votum 2011/18 veröffentlicht. Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob eine Fläche im Bereich eines entwässerten Niedermoors eine Konversionsfläche aus wirtschaftlicher Nutzung gemäß § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EEG 2009 darstellt. Die Fläche wurde in der Vergangenheit sowohl zum Torfabbau als auch intensiv ackerbaulich genutzt. Dabei war insbesondere zu klären, welche Nutzung den gegenwärtigen Zustand der Fläche maßgeblich geprägt hat. Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2011/18 nachlesen.

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OLG Naumburg zur EEG-Vergütung für PV-Forschungsanlagen

Das OLG Naumburg ist in einem Urteil vom 10. November 2011 hinsichtlich der Frage, ob eine im Rahmen eines Forschungsprojektes betriebene PV-Freiflächenanlage Anspruch auf Vergütung nach dem EEG 2009 hat, zum gleichen Ergebnis gelangt wie zuvor die Clearingstelle EEG im selben Fall. Sie können das Urteil unter http://www.clearingstelle-eeg.de/rechtsprechung/1555 abrufen.

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Begründung zum Votum 2008/56 (Chicoréewurzeln als nachwachsende Rohstoffe) veröffentlicht

Außerdem hat die Clearingstelle die Begründung des Votums 2008/56 veröffentlicht. In diesem Verfahren war zu klären, ob die von dem Anspruchsteller in seiner Biogasanlage eingesetzten Chicoréewurzeln nachwachsende Rohstoffe i.S.d. Anlage 2, Nr. II.1 EEG 2009 sind. Dabei ging es auch um die Frage, ob das Abtrennen der Chicoréesprosse von der Chicoréewurzel Teil der Ernte oder eine weitere Aufbereitung und Veränderung ist. Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2008/56 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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