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Begründung zum Votum 2008/10 (Netzanschluss/Netzausbau, Netzverknüpfungspunkt im EEG 2004) sowie Antworten auf häufige Fragen zum PV-Eigenverbrauch veröffentlicht - EEG 2012 berichtigt

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat heute die Begründung zum Votum 2008/10 (Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzerweiterungsmaßnahmen, Bestimmung des richtigen Netzverknüpfungspunktes im EEG 2004) und zuletzt eine Vielzahl von Antworten auf häufige Fragen zum vergüteten Eigenverbrauch von Solarstrom veröffentlicht. Das EEG 2012 ist redaktionell berichtigt worden, die Clearingstelle EEG stellt Ihnen eine aktualisierte Arbeitsausgabe zur Verfügung.

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Begründung zum Votum 2008/10 (Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzerweiterungsmaßnahmen, Bestimmung des richtigen Netzverknüpfungspunktes) veröffentlicht

Heute hat die Clearingstelle EEG die Begründung zum Votum 2008/10 veröffentlicht. Darin beantwortet die Clearingstelle EEG die Frage, ob der Anlagenbetreiber im konkreten Einzelfall einen Anspruch auf Erweiterung der Netzkapazität einer bestehenden Leitung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EEG 2004 hat. Entscheidend kam es dabei auf die Abgrenzung von Netzanschluss- und Netzerweiterungsmaßnahmen an. Das Votum klärt darüber hinaus, wo konkret der richtige Verknüpfungspunkt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 liegt. Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2008/10 abrufen.

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Häufige Fragen und ihre Antworten zum PV-Eigenverbrauch

Die Clearingstelle EEG erreicht eine Vielzahl von Anfragen zum vergüteten Eigenverbrauch von Solarstrom. Die häufigsten Fragen und ihre Antworten finden Sie hier:

- Kann bei PV-Installationen größer 30 bzw. 500 kW (anteilig) von der Eigenverbrauchsregelung Gebrauch gemacht werden? - vgl. http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1507.

- Wann erfolgt gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009 ein Verbrauch "in unmittelbarer räumlicher Nähe"? - vgl. http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1508.

- Ist die Eigenverbrauchsregelung in § 33 Abs. 2 EEG 2009 auch auf "Inselanlagen" anwendbar? - vgl. http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1513.

- Ist auch die Aufladung einer Batterie, eines Akkus oder einer Speicherheizung ein "Verbrauch" von Strom gemäß § 33 Abs. 2 EEG 2009? - vgl. http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1514.

- Kann nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 zwischen Eigenverbrauch und Volleinspeisung gewechselt werden? vgl. http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1515.

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Redaktionelle Berichtigung des EEG 2012

Durch die "Berichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" (BGBl. I S. 2255) werden § 66 Abs. 16 Nr. 1 Halbsatz 3 EEG 2012 sowie die Formel zur Berechnung der Flexibilitätsprämie in Nummer 2.1 der Anlage 5 zum EEG 2012 korrigiert. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/berichtigung.

Die um die Berichtigungen ergänzte Fassung des EEG 2012 stellen wir Ihnen als Arbeitsausgabe der Clearingstelle EEG zur Verfügung: http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/arbeitsausgabe.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)
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