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Informationen zur EEG-Novelle - Hinweis zur "110-Meter-Regelung" für PV-Anlagen veröffentlicht - Empfehlungsverfahren zu Abschlagszahlungen im EEG 2012 eingeleitet

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat den Hinweis 2011/8 zu "PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern von Autobahnen oder Schienenwegen" veröffentlicht. Sie hat das Empfehlungsverfahren 2012/6 zu Abschlagszahlungen im EEG 2012 eingeleitet und informiert Sie über ihre Internetseite tagesaktuell zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle.

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EEG 2012: PV-Novelle

Die Bundesregierung hat am 29. Februar 2012 eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf beschlossen, der insbesondere die PV-Vergütung im EEG 2012 ändern soll. Der Bundestag wird den (noch zu beschließenden) Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen voraussichtlich am 9. März 2012 in erster Lesung diskutieren.

Tagesaktuelle Informationen zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1.

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Hinweis 2011/8 zu "PV-Anlagen innerhalb eines Abstandes von 110 Metern von Autobahnen oder Schienenwegen" veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat am 28. Februar 2012 ihren Hinweis 2011/8 beschlossen. Dieser klärt zahlreiche Fragen im Zusammenhang mit der Regelung in § 32 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 EEG 2009 bzw. § 32 Abs. 1 Nr. 3 c) EEG 2012 (in der seit dem 1. Januar 2012 geltenden Fassung).

Er wendet sich insbesondere den Fragen zu,

- ob auch Bundesstraßen Autobahnen im Sinne der Regelung sind,
- wo der äußere Rand der befestigten Fahrbahn liegt,
- ob auch stillgelegte Verkehrswege erfasst sind und
- ob spätere Veränderungen im Verlauf des Verkehrswegs den Vergütungsanspruch entfallen lassen können.

Sie können den Hinweis und die im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen der bei der Clearingstelle EEG akkreditierten Verbände und öffentlichen Stellen unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2011/8 abrufen.

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Empfehlungsverfahren 2012/6 - Abschlagszahlungen im EEG 2012 - eingeleitet

Die Clearingstelle EEG hat am 16. Februar 2012 das Empfehlungsverfahren 2012/6 eingeleitet. Es widmet sich den Fragen, was Abschläge in angemessenem Umfang i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 sind und ob Anlagenbetreiberinnen bzw. Anlagenbetreiber und Netzbetreiber unter Berücksichtigung von § 4 Abs. 2 Satz 1 EEG 2012 vertraglich abweichende Vereinbarungen von § 16 Abs. 1 Satz 3 EEG 2012 treffen können.

Den Eröffnungsbeschluss können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2012/6 abrufen.

Die Stellungnahmefrist für die bei der Clearingstelle EEG registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbände läuft bis zum 30. März 2012. Über den Abschluss des Verfahrens informieren wir Sie mit einem elektronischen Rundbrief.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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