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EEG-Änderung: Stand des Gesetzgebungsverfahrens - EEG-Änderung: Angebote der Clearingstelle EEG - Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren „Abschlagszahlungen im EEG 2012“ veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des EEG 2012 informieren wir Sie weiterhin aktuell auf unserer Internetseite. Konkrete Anwendungsfragen kann die Clearingstelle EEG jedoch erst nach der Verkündung des Änderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt klären. Die Clearingstelle EEG hat die Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren "Abschlagszahlungen im EEG 2012" veröffentlicht.
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EEG-Änderung: Gesetzgebungsverfahren

Der Bundestag hat am 29. März 2012 Änderungen am EEG 2012 insbesondere zur PV-Vergütung beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 11. Mai 2012 mit dem Gesetz befassen. Tagesaktuelle Informationen zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1. Über den weiteren Gesetzgebungsverlauf, insbesondere über das Ergebnis der Beratung des Bundesrates sowie die Verkündung des Änderungsgesetzes im Bundesgesetzblatt, informieren wir Sie auch mit weiteren elektronischen Rundbriefen.
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EEG-Änderung: Angebote der Clearingstelle EEG

Die Clearingstelle EEG erreicht derzeit eine Vielzahl von Anfragen im Hinblick auf die geplante Gesetzesänderung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Clearingstelle EEG als neutrale Einrichtung zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfragen des EEG nur Verfahren in Bezug auf bereits geltendes, nicht auf noch im Gesetzgebungsverfahren befindliches Recht durchführen kann. Sobald das Verfahren zur Änderung des EEG 2012 abgeschlossen und das Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, kann die Clearingstelle EEG durch ihre Verfahrensangebote Fragen zur Auslegung und Anwendung der geänderten Vorschriften klären.
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Stellungnahmen zum Empfehlungsverfahren "Abschlagszahlungen im EEG 2012" veröffentlicht

Im Empfehlungsverfahren 2012/6 lief die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 30. März 2012. Sie finden die von den bei der Clearingstelle EEG registrierten öffentlichen Stellen und akkreditierten Verbänden abgegebenen Stellungnahmen unter
http://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2012/6. Über den Abschluss des Empfehlungsverfahrens werden wir Sie in einem weiteren Rundbrief informieren.
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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Ihre Clearingstelle EEG
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.