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Hinweis 2012/11 veröffentlicht - Informationen für Umweltgutachterinnen- und gutachter

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat den Hinweis 2012/11 zu dem Thema "BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012" veröffentlicht. Sie weist Sie außerdem auf neue Anforderungskriterien für die Begutachtung von Wasserkraftanlagen durch die Umweltgutachterinnen- und gutachter hin.

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Hinweis 2012/11 zu "BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012" veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat am 23. Mai 2012 den Hinweis zu dem Thema "BImSchG-Genehmigungsbedürftigkeit und NawaRo-Bonus sowie Emissionsminimierungsbonus ab 1. Juni 2012" beschlossen. Der Hinweis klärt, ob die zum 1. Juni 2012 geänderten Bestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit bestimmter Biogasanlagen (gemäß dem Anhang zur 4. BImSchV) Auswirkungen auf den NawaRo-Bonus bzw. den Emissionsminimierungsbonus nach dem EEG 2009 haben. Der Hinweis sowie die zum Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2012/11 abrufbar.

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DAU - Informationen für Umweltgutachterinnen- und gutachter: Anforderungen an die Begutachtung von Wasserkraftanlagen nach § 23 Abs. 5 EEG 2009

Die DAU - Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsstelle für Umweltgutachter mbH hat mit Datum vom 26. April 2012 das Rundschreiben 01/2012 (Informationen für Umweltgutachter - Wasserkraftanlagen) an die zugelassenen Umweltgutachterinnen, Umweltgutachter, Umweltgutachterorganisationen und Fachkenntnisbescheinigungsinhaberinnen und -inhaber versendet und dieses auf ihren Seiten veröffentlicht. In diesem Rundschreiben werden die Prüfungsinhalte und Grundlinien, die ein Gutachten nach § 23 Abs. 5 EEG 2009 zu umfassen hat, benannt. Das Rundschreiben ist unter http://www.dau-bonn-gmbh.de/dauList.htm?cid=214 abrufbar.

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass mit diesem Rundschreiben die von der Clearingstelle EEG im Votum vom 12. September 2011 - 2010/18, Rn. 67, zweiter Spiegelpunkt, aufgestellten Anforderungen überholt sind und nunmehr die in Rn. 67 im ersten Spiegelpunkt genannte Anforderung ("eine Bescheinigung, die DAU-Vorgaben genügt") einzuhalten ist.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

RELAW - Gesellschaft für angewandtes Recht der Erneuerbaren Energien mbH (Trägerin)
GF: Christine Kruczynski | AG Charlottenburg HRB 107788 B | USt-IdNr. DE 255468643

Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen kann keine Haftung übernommen werden.