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Vortragsfolien des 13. Fachgesprächs abrufbar - zwei Voten veröffentlicht: "Nawaro-Bonus bei Mitverbrennung von Landschaftspflegeholz" und "Abrechnung zweier PV-Installationen über eine gemeinsame Messeinrichtung (§ 19 Abs. 2 EEG 2009)"

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Vortragsfolien der Referentinnen und Referenten des 13. Fachgesprächs sind ab sofort auf der Internetseite der Clearingstelle EEG abrufbar. Auf ihrer Internetseite hat sie Voten zum "Nawaro-Bonus bei Mitverbrennung von Landschaftspflegeholz in Anlagen > 500 kW" und zur "Abrechnung zweier PV-Installationen über eine gemeinsame Messeinrichtung nach § 19 Abs. 2 EEG 2009 veröffentlicht".

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Vortragsfolien des 13. Fachgesprächs abrufbar

Am 23. November 2012 fand in der Landesvertretung Schleswig-Holstein das 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG statt. Thema war das EEG 2012 - Schwerpunkt: Direktvermarktung mit anschließendem Empfang zum fünfjährigen Jubiläum. Die Vortragsfolien der Referentinnen und Referenten können Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/13 abrufen.

Sobald auch die bildlichen Eindrücke sowie der Tagungsbericht vorliegen, werden wir Sie in einem weiteren Rundbrief informieren.

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Votum 2012/13 (Nawaro-Bonus bei Mitverbrennung von Landschaftspflegeholz in Anlagen > 500 kW) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat in der vergangenen Woche die Begründung des Votums 2012/13 vom 18. Juni 2012 veröffentlicht. In dem Verfahren war zu klären, ob für den Stromanteil, der in einer Biomasseanlage im Leistungsbereich ab 500 kW aus Landschaftspflegeholz erzeugt wird, nach Anlage 2 Nr. VI.1.a.bb EEG 2009 (anteilig) der NawaRo-Bonus in Höhe von 4 Cent/kWh zu zahlen ist, wenn in der Anlage auch Holz eingesetzt wird, das nicht im Rahmen der Landschaftspflege anfällt und nicht aus Kurzumtriebsplantagen stammt.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2012/13 abrufen.

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Votum 2012/22 (Abrechnung zweier PV-Installationen über eine gemeinsame Messeinrichtung nach § 19 Abs. 2 EEG 2009) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat in dieser Woche das Votum 2012/22 veröffentlicht. Es befasst sich mit der Frage, ob eine PV-Installation, die am 29. November 2004 in Betrieb genommen wurde und eine PV-Installation, die am 24. September 2009 in Betrieb genommen wurde, und die sich am selben Standort befinden, über eine gemeinsame Messeinrichtung nach § 19 Abs. 2 EEG 2009 abgerechnet werden können, auch wenn die PV-Installationen mit unterschiedlichen Ausrichtungen angeordnet sind.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2012/22 nachlesen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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