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Erste schiedsrichterliche Verfahren vor der Clearingstelle EEG abgeschlossen - Informationen zu verspäteter Nachrüstung § 6 EEG 2012 und Vergütungssätzen bei PV-Anlagen

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Clearingstelle EEG hat ihre ersten schiedsrichterlichen Verfahren abgeschlossen. Auf ihrer Internetpräsenz finden Sie Informationen zur verspäteten Nachrüstung gemäß § 6 EEG 2012 und zu Vergütungssätzen bei PV-Anlagen.

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Erste schiedsrichterliche Verfahren vor der Clearingstelle EEG abgeschlossen

Die Clearingstelle EEG hat in den vergangenen Wochen ihre ersten schiedsrichterlichen Verfahren gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 EEG 2012 durchgeführt. Diese Verfahren nach dem 10. Buch der ZPO werden auf der Grundlage einer Schiedsvereinbarung und eines Schiedsrichtervertrages zwischen Anlagen- und Netzbetreiber und der Clearingstelle EEG durchgeführt. Sie sind nichtöffentlich und vertraulich, so dass die Schiedssprüche - im Unterschied zu den Voten der Clearingstelle EEG - grundsätzlich nicht veröffentlicht werden. Die schiedsrichterlichen Verfahren bieten eine effiziente Möglichkeit, im Einzelfall rasch Rechtssicherheit zu erlangen.

Nähere Informationen zu unseren schiedsrichterlichen Verfahren finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/schiedsrv/info.

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Antwort auf häufige Frage zu verspäteter Nachrüstung nach § 6 EEG 2012

Angesichts zahlreicher Anfragen zu den Folgen einer verspäteten Umsetzung der technischen Anforderungen aus § 6 Abs. 1 bis 3 EEG 2012 hat die Clearingstelle EEG in dieser Woche einen FAQ-Eintrag veröffentlicht. Darin weist sie u.a. darauf hin, dass sie nicht zur Klärung von Fragen beitragen kann, für die nicht das EEG, sondern andere Regelwerke, z.B. das BGB, maßgeblich sind. Das betrifft insbesondere Streitigkeiten, in denen es um den Ersatz eines Schadens geht, der einer Anlagenbetreiberin oder einem Anlagenbetreiber infolge der Verringerung des gesetzlichen Vergütungsanspruchs auf Null (§ 17 Abs. 1 EEG 2012) eingetreten ist. Sie können den Eintrag unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2172 nachlesen.

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Informationen zu Vergütungssätzen bei PV-Anlagen

Die Clearingstelle EEG erreichen immer wieder Anfragen, welche Vergütung/welcher Degressionssatz für konkrete PV-Anlagen gilt. Hinweise zur Bestimmung des Vergütungssatzes finden Sie in unserem Interneteintrag unter http://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2171.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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