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Voten zum Emissionsminimierungsbonus und zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 veröffentlicht - Weiteres Votum durch Einstellungsbeschluss beendet

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie auf unserer Internetpräsenz ein Votum zum Emissionsminimierungsbonus und ein weiteres Votum zur Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 (Ortsfestigkeit) veröffentlicht. Erstmalig haben wir ein Votumsverfahren durch Einstellungsbeschluss beendet, Sie finden den Einstellungsbeschluss auf unserer Internetpräsenz.

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Votum 2013/28 (Emissionsminimierungsbonus - behördliche Bescheinigung) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/28 veröffentlicht. Es beantwortet im Anschluss an den Hinweis 2009/28 vom 26. April 2010 die Frage, ob die Vorlage einer behördlichen Bescheinigung zwingende Vergütungsvoraussetzung für den Erhalt des Emissionsminimierungsbonus gem. § 66 Abs. 1 Nr. 4a Satz 1 EEG 2009 ist.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/28 und den Hinweis unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2009/28 nachlesen.

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Votum 2013/29 (Inbetriebnahme von PV-Anlagen unter dem EEG 2009 - Ortsfestigkeit (III)) veröffentlicht
 
Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/29 veröffentlicht. Es beantwortet im Anschluss an den Hinweis 2010/1 vom 25. Juni 2010 und das Votum 2013/26 vom 23. April 2013 die Frage, ob unter Geltung des EEG 2009 eine ortsfeste Installation von PV-Modulen erforderlich war. Des Weiteren beantwortet es die Frage, ob die Einspeisung von Strom in das Netz des zuständigen Netzbetreibers im Hinblick auf die Voraussetzungen der Inbetriebnahme dem Umwandeln ("Verbrauchen") außerhalb der Anlage gleichsteht.  
 
Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/29 nachlesen. Der Hinweis ist unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2010/1, das zuvor ergangene Votum ist unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/26 abrufbar.

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Einstellungsbeschluss 2013/27 veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votumsverfahren 2013/27 per Einstellungsbeschluss beendet. Die Parteien des Verfahrens trugen nicht ausreichend zur Sache vor, so dass die Clearingstelle EEG die Verfahrensfrage nicht beantworten konnte.

Sie können den Einstellungsbeschluss unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/27 nachlesen.

Die Clearingstelle EEG weist darauf hin, dass im Votums- und im schiedsrichterlichen Verfahren der Beibringungsgrundsatz gilt. Danach obliegt es den Parteien, alle relevanten Tatsachen vorzubringen, auf deren Grundlage dann die Entscheidung ergeht.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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