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Voten zum KWK-Bonus und zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie auf unserer Internetpräsenz ein Votum zum KWK-Bonus für Biomassebestandsanlagen und Nachweispflichten und zwei weitere Voten zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht.

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Votum 2013/31 (KWK-Bonus für Biomassebestandsanlagen und Nachweispflichten) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/31 veröffentlicht. Im Verfahren wurde geklärt, ob der Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß § 8 Abs. 3 EEG 2004 auch Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor dem 1. Januar 2004 gemäß § 21 EEG 2004 zusteht. Ferner klärt das Votum Fragen zur Nachweispflicht gemäß Anlage 3 Nr.II.2 EEG 2009 für den Anspruch auf den KWK-Bonus gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2009.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/31 abrufen.

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Weitere Voten zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Voten 2013/12 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (V)) und 2013/25 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (VI)) veröffentlicht.

Im Verfahren 2013/12 wurde geklärt, ob zwei Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen freistehenden Gebäuden angebracht sind, die sich wiederum je teilweise auf verschiedenen Grundstücken befinden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Das Votum ist unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/12 abrufbar.

Gegenstand des Verfahrens 2013/25 war, ob vier Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen, unmittelbar aneinandergrenzenden Gebäuden angebracht sind, die sich wiederum auf verschiedenen, unmittelbar aneinandergrenzenden Grundstücken befinden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/25 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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