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Verschiedene Voten veröffentlicht: PV auf "Holzlagerregalen" - Deponie als Gebäude i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 - Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben für Sie auf unserer Internetpräsenz ein Votum zu PV auf "Holzlagerregalen" und eines zu einer Deponie als Gebäude i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004 sowie zwei weitere Voten zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht.

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Votum 2012/20 zu PV auf "Holzlagerregalen" veröffentlicht

In dem Votumsverfahren 2012/20 hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob für Strom aus PV-Anlagen, die auf "Holzlagerregalen" angebracht sind, also auf lediglich überdachten senkrechten Holzlagern, ein Anspruch auf die sog. Gebäudevergütung nach § 33 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 EEG 2009 besteht. Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2012/20 abrufen.

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Votum 2012/25 (Deponie als Gebäude i.S.d. § 11 Abs. 2 EEG 2004) veröffentlicht

Die Clearingstelle hat das Votum 2012/25 veröffentlicht. In dem Verfahren hatte die Clearingstelle EEG die Frage zu klären, ob es sich bei einer Deponie der Deponieklasse III, die mit Gas- und Sickerwassersammelschächten sowie einem Sammel- und Dosiergebäude versehen ist, um ein Gebäude im Sinne von § 11 Abs. 2 EEG 2004 handelt, so dass die Anlagenbetreiberin für den in der dort gelegenen Fotovoltaikinstallation erzeugten Strom gegen den Netzbetreiber einen Anspruch auf Zahlung der sog. Gebäudevergütung gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2004 i.V.m. § 66 Abs. 1 EEG 2009 hat. Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2012/25 abrufen.

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Votum 2013/40 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (IX)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/40 vom 26. August 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob zwei Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden angebracht sind und sich auf demselben Grundstück befinden, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/40 abrufen.

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Votum 2013/46 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (X)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat das Votum 2013/46 vom 22. August 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob die Anlagen einer Installation zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf einem alleinstehenden Gebäude angebracht sind, mit anderen Anlagen auf in der Nähe liegenden Grundstücken zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/46 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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