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Anmeldung zum 16. Fachgespräch am 29. November 2013 eröffnet - Voten zu PV auf "Carports" und zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab sofort können Sie sich zu unserem 16. Fachgespräch am 29. November 2013 zum Thema "Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und 2009" anmelden. Auf unserer Internetpräsenz haben wir für Sie ein Votum zu PV auf "Carports" und ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht.

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Fachgespräch zum Thema "Anwendungsfragen zur Biomasse im EEG 2012 und 2009"

Die Clearingstelle EEG wird am 29. November 2013 in Berlin-Mitte ihr 16. Fachgespräch durchführen. Das vorläufige Programm und weitere Informationen zum Fachgespräch finden Sie unter http://www.clearingstelle-eeg.de/fachgespraeche/16.

Der Teilnahmebeitrag für das 16. Fachgespräch beträgt 130,- Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Weitere Informationen zu Zahlungs- und Stornierungsbedingungen entnehmen Sie bitte dem Onlineformular.

Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig, jedoch spätestens bis zum 15. November 2013 unter dem o.g. Link an. Die Zahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt!

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Votum 2013/44 - PV auf "Carports" - veröffentlicht

In dem Votumsverfahren 2013/44 hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob für Strom aus den verfahrensgegenständlichen PV-Anlagen, die auf "Carports" installiert sind, ein Anspruch auf die sog. Gebäudevergütung gem. §§ 16, Abs. 1, 33 Abs. 1 EEG 2009 besteht und ob es sich bei den baulichen Anlagen ("Carports") um Gebäude im Sinne von § 33 Abs. 3 EEG 2009 handelt.

Sie können das Votum unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/44 abrufen.

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Votum 2013/53 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XI)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2013/53 vom 16. September 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob die Anlagen zweier Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf verschiedenen Gebäuden auf jeweils unterschiedlichen Grundstücken angebracht wurden zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/53 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens, LL.M.
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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