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BGH-Entscheidung zum Anlagenbegriff - Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Entscheidung zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen gefällt. Auf unserer Internetpräsenz haben wir für Sie ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht.

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BGH hat Entscheidung zum Anlagenbegriff gefällt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 23. Oktober 2013 entschieden, dass mehrere BHKW, die gemeinsam einen Fermenter nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind. Die besonderen Regelungen des § 19 Abs. 1 EEG 2009 sind danach nicht anzuwenden, wenn bereits eine technische Anlagenzusammenfassung ("Verklammerung" z.B. durch den gemeinsam genutzten Fermenter) vorliegt (Az. VIII ZR 262/12).

Die Entscheidungsbegründung liegt noch nicht vor. Bei der Clearingstelle EEG laufende Verfahren und Anfragen, in denen es auf die vom BGH entschiedene Rechtsfrage ankommt, können erst von der Clearingstelle EEG weiter bearbeitet werden, wenn die Urteilsbegründung veröffentlicht worden ist. Dies betrifft insbesondere das laufende Empfehlungsverfahren 2012/19.

Ebenfalls erst nach der Veröffentlichung des Urteils kann die Clearingstelle EEG prüfen, welche Teile der Empfehlung vom 1. Juli 2010 - 2009/12, in der die Clearingstelle EEG hinsichtlich des Anlagenbegriffes zu einem anderen Ergebnis gekommen ist als der BGH, mit der Entscheidung des BGH hinfällig geworden sind und welche Teile von dem Urteil nicht berührt werden.

Wir halten Sie mit unseren kommenden Rundbriefen auf dem Laufenden.

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Votum 2013/52 (Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV (XII)) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat die Begründung zum Votum 2013/52 vom 12. September 2013 veröffentlicht. In dem Verfahren wurde geklärt, ob die Anlagen zweier Installationen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie, die auf zwei Gebäuden angebracht sind, zum Zweck der Ermittlung der Vergütung für den jeweils zuletzt in Betrieb gesetzten Generator als eine Anlage gem. § 19 Abs. 1 EEG 2009 gelten.

Sie können das Votum auf unserer Internetpräsenz unter http://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/52 abrufen.

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Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
Charlottenstraße 65
10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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