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BGH-Urteil zum Anlagenbegriff veröffentlicht -- Hinweisverfahren (Messung beim Marktintegrationsmodell) 2013/19 veröffentlicht -- Weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV -- Votum zum NawaRo-Bonus

BGH-Urteil zum Anlagenbegriff veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat heute das Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 23. Oktober 2013 zum Anlagenbegriff bei Biogasanlagen veröffentlicht. Sie können das Urteil hier herunterladen:

https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/2337

Die Clearingstelle EEG wird das Urteil nun auswerten und das Empfehlungsverfahren 2012/19 (https://www.clearingstelle-eeg.de/empfv/2012/19) wieder aufgreifen.

Wir informieren Sie mit einem weiteren Rundbrief, sobald das Empfehlungsverfahren abgeschlossen ist und bitten bis dahin noch um ein wenig Geduld.

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Hinweisverfahren 2013/19 (Messung beim Marktintegrationsmodell, § 33 Abs. 4 EEG 2012) veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat den Hinweis 2013/19 zum Thema "Messung beim Marktintegrationsmodell (§ 33 Abs. 4 EEG 2012)" veröffentlicht. In diesem Hinweisverfahren wurde geklärt, was die notwendigen Messeinrichtungen i. S. v. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 33 Abs. 4 EEG 2012 bei PV-Anlagen, die dem Marktintegrationsmodell i. S. v. § 33 Abs. 1 EEG 2012 unterfallen, sind und wie die Abrechnung bei diesen Anlagen vorzunehmen ist. Gegenstand des Hinweises sind auch Zubau-Konstellationen.

Sie können den Hinweis unter http://www.clearingstelle-eeg.de/hinwv/2013/19 abrufen.

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Weiteres Votum der Clearingstelle EEG zur Gebäude-PV veröffentlicht

Die Clearingstelle EEG hat ein weiteres Votum zur Anlagenzusammenfassung bei Gebäude-PV veröffentlicht:

https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/54

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Votum der Clearingstelle EEG zum NawaRo-Bonus bei anteiliger Mitverbrennung von Holz aus der Landschaftspflege

In dem Votumsverfahren hatte die Clearingstelle EEG zu klären, ob der Anlagenbetreiber gegen den Netzbetreiber im Leistungsbereich über 500 kW einen Anspruch auf den NawaRo-Bonus (Anlage 2 Nr. VI.1.a.bb EEG 2009) in Höhe von 4 Cent/kWh hat, wenn der Strom durch die Verbrennung von Holz gewonnen wird, das die Anspruchsvoraussetzungen nach Anlage 2 Nr. 1 EEG 2009 erfüllt und überwiegend, nicht aber ausschließlich, im Rahmen der Landschaftspflege anfällt:

https://www.clearingstelle-eeg.de/votv/2013/49

Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Arbeit!

Für die Clearingstelle EEG

Dr. Sebastian Lovens
- Leiter der Clearingstelle EEG -
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Clearingstelle EEG
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10117 Berlin
Tel 030 2061416-0
Fax 030 2061416-79
http://www.clearingstelle-eeg.de

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